Unzulässig: Vorbei mit Rye – für Deutschland
Dann machen wir es eben unter ‚Roggen Whisky‘
(kb/sp) Sie werden auch als deutsche Whiskys angeboten – die ‚Rye‘-Produkte im Whisky Markt. Doch diese Bezeichnung ist unzulässig. Das ist das Ergebnis eines Abkommens zwischen der EU und Kanada. Auf der letzten Sitzung der Sachverständigengruppe für Spirituosen wurde noch einmal bekräftigt, dass die Bezeichnung „Rye Whisky“ (unabhängig von der Schreibweise y oder ey) auf dem EU-Markt exklusiv für kanadische Hersteller und US-Hersteller gemäß bilateralem Spirituosenabkommen EU/Kanada von 2003 reserviert ist.
Exklusiv für Kanada und USA
Dieser exklusive Schutz wurde im CETA-Übereinkommen zwischen der EU und Kanada bestätigt. Roggen Whisky, der in Deutschland hergestellt wird, muss unter der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung „Roggen Whisky“ vermarktet werden. (Ein Bericht aus https://www.kleinbrennerei.de)