Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte, was heißt das?

Nils Obermann (PLANTA) erklärt den Sachverhalt

(op/sp) Nachdem die Berliner Pfeifentabakmanufaktur Planta gegen die EU-Vorschrift von 2014 geklagt hat, hat der Europäische Gerichtshof vor wenigen Tagen sein Urteil verkündet. Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte bleibt nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts somit rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch (Rechtssache C-220/17).

Das mittelständische Berliner Familienunternehmen Planta Tabak klagte gegen EU-Vorschriften von 2014 für den Verkauf von Tabakprodukten. Sie waren 2016 in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem ist der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen mit Aroma verboten, weil der Tabakgeschmack überdeckt würde und sie damit zur Förderung des Tabakkonsums beitragen. Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent wurde jedoch eine Auslaufphase bis 2020 festgelegt, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Planta Tabak. Dies hatten wir bereits berichtet: Hier nun drei Fragen an Nils Obermann (Geschäftsführer Planta Tabak) und die Antworten dazu.

sp.: Herr Obermann kam das Urteil in der nun vorliegenden Form überraschend oder hatten Ihnen Ihre Rechtsberater bereits einen ähnlichen Ausgang vorgezeichnet?

NO: Der Ausgang war für uns überraschend, da wir bis zuletzt an die Vernunft und den juristischen Sachverstand am Europäischen Gerichtshof geglaubt haben. Obwohl man sich viel Zeit mit der Entscheidung gelassen hat, scheinen übergeordnete Ideologien entscheidend zu sein. Die Zigaretten- und Feinschnittprodukte mit Aroma (außer Menthol) durften ja seit 2016 nicht mehr produziert werden und sind mittlerweile im Markt auch „tot“. Mal abgesehen davon, dass wir eingetragene Warenzeichen wie „Excellent Lemon Mint“, „Excellent Sweetie“ oder „Black Vanilla classic“ – um nur einige zu nennen – nicht mehr verwenden dürfen, was unterm Strich einer Enteignung gleichkommt, störte uns vor allem die Größenordnung der Gängelei. Alles hatte vor Jahren einmal als „Nichtraucher- und Jugendschutz“ angefangen, was sehr nachvollziehbar war. Heute ist daraus eine Anti-Raucher-Gesetzgebung geworden. Und das, obwohl in unserer Demokratie stets von „mündigen Bürgern“ ausgegangen wird. Absolut paradox in diesem Zusammenhang: Vor 2016 waren auf jedem Produkt die Nikotin- und Teerwerte aufgedruckt – seit der TPD2 ist diese wichtige Information untersagt. Angemerkt sei auch, dass es uns durchaus nicht nur um Zigaretten und Feinschnitte ging, sondern auch darum, dass auf Pfeifentabaken keine Geschmackskomponenten mehr aufgezeigt werden durften. Damit nimmt man dem Pfeifenraucher die Möglichkeit, seinen Lieblingstabak wieder zu erkennen.

sp: Wie gehen Sie jetzt mit diesem Urteil um? Welche Möglichkeiten der positiven Aufarbeitung haben Sie noch?

NO: Wir akzeptieren das Urteil. Möglichkeiten einer positiven Aufarbeitung gibt es nicht. Außerhalb der EU bleibt Tabak mit Aromen erlaubt.

sp: Alle sprechen im Zusammenhang dieser EuGH-Entscheidung von Planta. Tolle Öffentlichkeitsarbeit? Spaß beiseite und die Frage, wo waren die anderen betroffenen Branchenteilnehmer und die Verbände?

NO: Wir haben uns ja in den 1990er Jahren extra deshalb diese Nische ausgesucht, weil wir, vom Standbein Pfeifentabak kommend, gerne auch anderen Rauchern eine breitere Geschmackspalette anbieten wollten. Somit sind wir am meisten betroffen. Natürlich ist diese Klage aber auch in Abstimmung mit unserem Verband dem VdR und seinen Mitgliedern auf den Weg gebracht worden. Nun haben alle noch ein Jahr die Möglichkeit, Produkte mit Menthol herzustellen. Das bedeutet dann letztendlich, dass z.B. bei den großen Zigarettenkonzernen lediglich eine Produktart wegfällt, und das auch nur für den europäischen Markt. Bei uns geht es um viel mehr.

sp: Vielen Dank für diese Informationen, sehr geehrter Herr Obermann.

Mehr dazu auf http://www.planta-tabak.de