smokersplanet-Kolumne KW 27/2026 mit Erklärungsbedarf / Leserbriefe aus der Branche

Ane-Maryke Litty (Dan Tobacco) und Carsten Schulze (Kopp Tobaccos) mit Klarstellungen

Leserbrief Littky
„Sehr geehrter Herr Will, nach Erscheinen des Newsletters vom 22. Juni 2026 in der obigen Kolumne, haben wir uns entschlossen darauf zu reagieren. Leider ist die Darstellung des Ablaufes und die Erklärung zu Track and Trace (im Folgenden T &T) äußerst fehlerhaft wiedergegeben. Dies zeigt auf, wie komplex und missverständlich diese Thematik bei dem Endverbraucher ankommen kann. Daher möchten wir einige Punkte aus der Kolumne aufgreifen und richtigstellen. Zunächst ist die Einführung von Track and Trace kein Kostentreiber des Tabakproduktes. Mit Sicherheit haben Hersteller große Investitionen tätigen müssen, um die EU-Vorgaben umzusetzen, jedoch haben das Weltgeschehen, die steigen Rohmaterialpreise, der steigende Mindestlohn und nicht zu guter Letzt die Steuern ihren massiven Anteil am Anstieg der Preise für Tabakprodukte. Korrekt ist, dass in jedem Land der europäischen Union ein ID-Issuer die Registrierung und Vergabe von Codes verwaltet. Somit wurde ein hoher bürokratischer Aufwand notwendig, sich als Hersteller/Importeur in jedem Land zu registrieren. Von dort aus werden die T&T Codes für das jeweilige Land verwaltet. Sie werden kostenpflichtig bestellt und in einem online Portal zur Verfügung gestellt. In Deutschland ist die Bundesdruckerei Ansprechpartner. Das Aufwändigste ist, dass jedes einzelne Land unterschiedliche Voraussetzungen fordert, unterschiedliche Dokumente verlangt und kein einheitlicher Registrierungsweg besteht. Ware, die Ihr Ziel in einem EU-Mitgliedstaat hat, muss mit einem Code des jeweiligen EU-Mitgliedstaates versehen werden. Dieser wird bei dem ID-Issuer des jeweiligen Landes bestellt. Auch Waren, die ihr Ziel in einem Nicht EU-Mitgliedstaat haben, müssen mit einem T&T Codes für den Transportweg bis zur EU-Außengrenze versehen werden. Dieser wird in dem entsprechenden Herkunftsland bestellt.

Es ist nicht richtig, dass die Ware einen deutschen und einen zusätzlichen ausländischen Code bekommt. Die Gültigkeit der bestellten Codes beträgt sechs Monate, solange diese nicht ausgedruckt und aktiviert sind. Nach Aktivierung und Anbringen an dem Produkt sind die Codes unbegrenzt valide. Es würde somit nicht geschehen, dass ein Händler Ware auf Lager hat, die er nicht verkaufen kann, weil Codes ihre Gültigkeit verloren haben. Zu unterscheiden ist zudem der Hersteller/Importeur vom weiteren Handel. Für ihn besteht die Verpflichtung T&T umzusetzen, um die Waren in den Verkehr zu bringen. Weiter hat der Großhandel als Wiederverkäufer ebenfalls die Notwendigkeit das System zu integrieren. Der Großhandel kann die Waren andernfalls nicht einscannen, um sie in sein Lager zu integrieren und nicht ausscannen, um sie an den Einzelhandel/Onlinehandel weiterverkaufen zu können. Jedoch muss der Einzelhandel/Onlinehandel, der an den Endverbraucher abgibt, dieses System nicht einführen. Auch, wenn in der Kolumne eine vereinfachte Darstellung betont wird, ist diese Unterscheidung von immenser Bedeutung. Zudem wird der Einzelhandel/Onlinehandel niemals direkt auf Codes aus dem EU-Ausland warten müssen. Sollten Probleme mit vergebenen Codes vorliegen, haben Hersteller/Importeur oder der Großhandel den Aufwand diese zu beheben. Dies würde niemals auf der Stufe des Einzelhandels/Onlinehandels geschehen. Dem Fazit von Herrn Reutzel können wir insoweit beipflichten, dass wir keine Sinnhaftigkeit der Einführung von T &T im Bereich Pfeifentabak und Cigarre sehen. Die typischen Schmuggel- und Schwarzmarkprodukte sind Zigaretten und Shisha-Tabak. Auch wir haben hier nicht die Möglichkeit, voll umfänglich alle Aspekte des T &T Prozesses darzulegen. Die Hersteller und Importeure haben sich mehrere Jahre vor Einführungspflicht von T & T mit der Thematik beschäftigt. Ebenso zeigen wir uns solidarisch mit den Cigarrenimporteuren, da sie sich denselben bürokratischen und politischen Herausforderungen, wie wir als Pfeifentabakhersteller, stellen mussten.“

Leserbrief Carsten Schulze
„Sehr geehrter Herr Will, vielen Dank für das geführte Interview und die Veröffentlichtung des Beitrags vom 22.06.2026. Leider ist und beim Lesen der Kolumne aufgefallen, dass sich im fertigen Text einige wesentliche Fehler eingeschlichen haben.

Da uns im Vorfeld keine Leseversion zur Autorisierung vorlag, konnten wir diese Punkte vor dem Druck nicht mehr gemeinsam abstimmen. Da die technischen Details für uns eine große Rolle spielen und auch meine Person fehlerhaft dargestellt wird, bitten wir Sie um eine zeitnahe Anpassung.

Folgende Punke müssen dringend korrigiert werden:

Berufsbezeichnung: Mein beruflicher Titel wurde im Text leider falsch deklariert.

Technische Details: Im Bereich der Technik sind leider gravierende inhaltliche Falschdarstellungen entstanden, die wir so nicht stehen lassen können.

Richtigstellung: Wir beziehen uns hierbei vollumfänglich auf unsere detaillierte Richtigstellungsanfrage der DTM vom heutigen Tage (24.06.2026).

Um Missverständnisse bei Ihren Lesern zu vermeiden, bitten wir Sie höflich, den Artikel online so lange zu pausieren (offline zu nehmen), bis wir die korrigierte Fassung gemeinsam abgestimmt haben.

Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, bis wann die Anpassungen im System umgesetzt werden können.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung bei der schnellen Korrektur.“

Zur Kolumne
Die Kolumne ist eine journalistische Form, die eine subjektive Meinungsäußerung zu einem bestimmten Thema beinhaltet. Im Gegensatz zu anderen journalistischen Formen, wie beispielsweise der Nachricht oder der Reportage, ist die Kolumne in einer Zeitung oder in einem Magazin oder Newsletter nicht ausschließlich auf die Vermittlung von Fakten ausgerichtet. Vielmehr dient sie dazu, eine persönliche Perspektive des Autors auf ein Thema zu geben und eine Debatte darüber anzuregen. Im Vergleich zu anderen journalistischen Formen zeichnet sich die Kolumne durch ihre subjektive Meinungsäußerung aus. Der Autor hat hierbei die Möglichkeit, seine persönliche Meinung zu einem Thema zu äußern und diese mit Argumenten zu untermauern. Presserechtlich ist der verantwortliche im Sinne des Presserechtes (V.i.S.d.P.) von der inhaltlichen Gewissensschuld ausgenommen. (Auszug Deutscher Journalistenverband / DJV)