Habano S. A. gewinnt Rechtsstreit – mal wieder

Wo Cuba draufsteht, muss Cuba drin sein

(lo/O-Text) Die Tochter eines Cubanischen Staatskonzerns verklagte in München einen Schweizer Wettbewerber und gewinnt: Die geografischen Bezeichnungen „Cuba“ und „Havanna“ dürfen nur für Cigarren aus Cubanischen Tabak verwendet werden. Wie das Landgericht München Ende Dezember entschieden hat, sind Bezeichnungen wie „Cuba/Cuba“ und „Havana/Havanna“ unzulässig sind für Cigarren, die aus nicht-Cubanischen Tabaken hergestellt sind. Die geographischen Herkunftsbezeichnungen genießen in Bezug auf Tabak und Cigarren einen besonderen Ruf, stellte das Gericht fest und gab damit der Klage des Cubanischen Unternehmens Habanos S. A. auf Unterlassung gegen den Schweizer Kläger statt.

Das ebenfalls im Cigarrensegment tätige Schweizer Unternehmen darf künftig nicht mehr Angaben wie „Cubano“ oder „Cubanisch“ und „Habano“ für Tabake und Cigarren verwendet, die zwar von Pflanzen stammen, deren Samen ihren Ursprung auf Cuba haben, aber außerhalb der Karibikinsel, in Nicaragua oder der Dominikanischen Republik gepflanzt und verarbeitet worden waren. Die Eidgenossen bewarben ihre Cigarren unter anderem mit der Bezeichnung „Piloto Cubano ein kraftvoller Tabak aus Cuba – verpflanzt auf unseren Fincas“ oder „San Vincente ein milder Cubanischer Tabak – ebenfalls verpflanzt“. Sie hätten damit, in unrechtmäßiger Weise an den guten Ruf der bekannten „Havannas“ oder „Habanos“ aus Cuba angeknüpft, so die Klägerin Habana S.A., die vom Tabakanbau bis zur Verpackung Cigarren aus Cuba herstellt. Eigentümer von Habanos S.A. sind zu gleichen Teilen das staatliche Unternehmen Cubatabaco und der in Privatbesitz befindliche spanische Tabakriese Altadis. Der Streitwert wurde auf eine halbe Million Euro angesetzt.

Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass die Qualität der Cubanischen Cigarren aufgrund der Enteignung der Wissens- und Qualitätsgaranten, der revolutions- und später armutsbedingen Abwanderung von Know-how und Facharbeitern zusehends verfallen sei. „Cuba“ oder „Havanna“ sei deshalb inzwischen mehr eine Sorten- oder Gattungsbezeichnung für Cigarren als ein Hinweis auf den Herstellungsort. Die Münchner Richter folgten dieser Argumentation nicht und gaben der Klage in vollem Umfang statt. Bei den Bezeichnungen „Cuba“ sowie „Havanna“ handelt es sich nach Ansicht der Kammer um geographische Herkunftsangaben gemäß Markengesetz.

Das Gericht unterstreicht in seiner Urteilsbegründung, dass „…die Insel Cuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur stellvertretend für Cigarrengenuss, sondern auch für die besondere Qualität des dortigen Tabaks…“ steht. „Cubanische Cigarren sind aufgrund der verwendeten Tabake und der besonderen Herstellungsmethoden (Handarbeit) für ihre besondere Qualität weltweit bekannt“. Weiter erklärt das Gericht: „Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Cuba/Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Cuba verloren geht“ und fügt hinzu: „Allein die Tatsache, dass die von der Beklagten verwendeten Tabake nicht-Cubanischer Herkunft ihren Ursprung auf Cuba haben, da Samen von dort nach der Cubanischen Revolution in andere Länder mitgenommen wurden, ist für eine Lauterkeit der Angaben, ungeachtet des diesbezüglichen Bestreitens der Klägerin – unzureichend“.

Mehr dazu unter https://www.habanos.com/en/