Gutachten zur Bedeutung von Menthol in E-Zigaretten

BfTG beleuchtet die BfR-Stellungnahmen

(pm/sp) Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Titel: “Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten: Es besteht Forschungsbedarf”. Das BfR empfiehlt die Aufnahme von u.a. Menthol in die Liste für verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zu der Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen.

Fazit vorab: “Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.”

Hier geht es zum Beitrag der BfTG:

https://www.tabakfreiergenuss.org/gutachten-zur-bedeutung-von-menthol-in-e-zigaretten/