E-Zigarettenhersteller planen Verfassungsbeschwerde

Signifikanter Einbruch bei E-Zigaretten in Deutschland

(pm/sp) Die E-Zigarettenindustrie will sich mit dem geplanten Werbeverbot für Tabakprodukte auf Außenflächen nicht abfinden. Eine mögliche Verfassungsbeschwerde soll Abhilfe schaffen. Dafür Rücken die Hersteller unter anderem das Thema Aufklärung in den Fokus. Der Branchenverband der E-Zigarettenhersteller, das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Tabakwerbeverbot einzureichen, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Demnach befinde sich der Vorstand des Bündnisses für tabakfreien Genuss dazu in Beratungen. Denn: Die E-Zigarette sei „signifikant weniger schädlich“ als Tabak-Zigaretten, heißt es.

Den E-Zigarettenhersteller werde durch das Plakatverbot die Chance genommen, über die Unterschiede zur Tabak-Zigarette aufzuklären, so die Kritik. Vielmehr würden mit dem Verbot Marktanteile der Tabakriesen „eingefroren“.

Wie bereits umfangreich berichtet: Werbung für Tabakprodukte auf Außenflächen soll ab dem 1. Januar 2022 eingeschränkt werden. Dazu hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor Kurzem nach zähen Verhandlungen durchgerungen. Für Tabakerhitzer soll das Verbot ab 1. Januar 2023 greifen und für E-Zigaretten ab dem 1. Januar 2024.

https://www.tabakfreiergenuss.org/