Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Wo soll es verkauft werden?
(so/sp) Deutschland bringt die Cannabis-Legalisierung auf den Weg. Doch wo werden Interessierte die Produkte eigentlich bekommen? Die Ampelkoalition gibt der Legalisierung von Cannabis in Deutschland „grünes Licht“. Ab dem 1. April 2024 sollen Personen ab 18 Jahren straffrei einen Joint rauchen können. Jedoch umfasst der Hanfplan der Bundesregierung einige Regelungen, die bei dem ursprünglichen Entwurf im Herbst 2022 so nicht vorgesehen waren.
Aufgrund möglicher Bedenken im Hinblick auf EU-Recht handelt es sich bei dem vom Bundeskabinett vorgestellten Eckpunktepapier um eine „Light“-Version der Cannabis-Entkriminalisierung. Wir erklären, wie Kauf und Verkauf von Hanf in der Zukunft aussehen sollen, damit der Konsum mit dem Cannabiskontrollgesetz in Einklang steht.
Cannabis: So sollen Kauf und Verkauf in Deutschland funktionieren
Cannabis soll künftig in Deutschland legal erhältlich und konsumierbar sein, jedoch gelten Obergrenzen hinsichtlich Eigenanbau und Eigenbedarf. Das Bundeskabinett stellte einen Zwei-Säulen-Plan vor, der die Hanfstrategie beinhaltet, mit der hierzulande legal Gras geraucht werden soll.
Die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums umschreibt die Strategie als „wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell“. Demnach soll verschiedenen Unternehmen die Herstellung und der Vertrieb von Genuss-Cannabis in dafür vorgesehenen Fachgeschäften ermöglicht werden. Allerdings gilt dies nur für Modellregionen. Wer nicht in einer solcher lebt, muss Mitglied in einem nicht-kommerziellen Verein sein. Dieser kann dann Cannabisblüten und -harz herausgeben.
Wie soll der Verkauf von Cannabis vonstatten gehen?
Entgegen des ursprünglichen Plans wird ein flächendeckender Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften vorerst nicht bewilligt. Zunächst erfolgt eine Verteilung von Gras ausschließlich in nicht-kommerziellen Vereinigungen, wobei lediglich die Produktionskosten gedeckt werden sollen. Auch Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis bleiben in Deutschland verboten, ebenso wie die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.
Cannabis soll über sogenannte „Anbauvereinigungen“ erhältlich sein. Das sind Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Diese brauchen jedoch eine behördliche Erlaubnis. Außerdem darf das Cannabis nur an Mitglieder der Anbauvereinigung verkauft werden.
Cannabis-Freigabe in Deutschland: Auswirkungen sollen untersucht werden
Onlineversand sei zunächst nicht geplant, im späteren Verlauf könne jedoch eine Bewilligung für den Verkauf über digitale Shops erfolgen, so die Pläne der Bundesregierung. Das nun vorgestellte, überarbeitete Eckpunktepapier über Cannabis richtet sich bezüglich der Verkaufsregeln laut Ministerium stark am im Oktober 2022 vorgestellten Konzept.
Überblick zum geplanten, kommerziellen Angebot von Gras:
- Voraussetzungen: Volljährigkeit der Kundschaft sowie ein lizenzierter, staatlich kontrollierter Rahmen.
- Absicht: Die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette sollen später im Hinblick auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersucht werden.
- Zeitrahmen: Cannabis-Handel im Rahmen der zweiten Säule soll eine Dauer von fünf Jahren ab eingerichteter Lieferkette haben.
- Hintergrund: Anhand eines sogenannten „Opt-in“-Verfahrens erfolgt eine räumliche Eingrenzung für Cannabis-Ausgabestellen in bestimmten Kreisen und Städten, basierend auf der Einwohnerzahl. Die in Deutschland gesammelten Erkenntnisse sollen dann auch Europäischen Partnern sowie der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Bildquelle: Pixabay