Zu Dir oder zu mir – was sagt Dein Nachbar?

Genuss mit Augenmaß oder das Recht, eine Cigarre zu genießen

(Kolumne) smokersplanet-Kolumnist Thomas Geißler hat sein Augenmerk der Kalenderwoche 31 auf eine nicht gerade freundliche Begebenheit rund um den ‚Big Smoke Eisenach‘ gelegt. Die Veranstaltung war sorgfältig geplant und rechtmäßig auf den Weg gebracht worden. Dennoch wurde versucht, sie erheblich unter Druck zu setzen und zum Erliegen zu bringen. Thomas Geißler ließ sich davon nicht entmutigen. Mit großem Einsatz gelang es ihm und seiner Frau, das Kulturgut Cigarre an diesem Wochenende weiter sichtbar zu machen und zahlreiche Freunde des gepflegten Genusses in Eisenach zusammenzubringen.

Und genau hier liegt das eigentliche Problem
Seit Jahren wird der Genuss von Cigarren und Pfeifen immer wieder mit dem allgemeinen Rauchen in einen Topf geworfen. Eine sehr aktive Antiraucher-Gruppe (ProRauchfrei) betrachtet Tabakrauch grundsätzlich als störend und gesundheitlich problematisch, geht mit „Giftspritzen“ gegen die Rauchkultur vor – mit pauschaler Gleichsetzung jedweden Cigarrenrauchens mit rücksichtslosen „Paffern“. Die Cigarre steht für Handwerk, Kultur, Tradition, Gespräch und Genuss – aus und fertig.

Vom Nichtraucherschutz zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung
Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, wie stark sich der gesellschaftliche Umgang mit dem Rauchen verändert hat. Aus Forderungen nach Schutz vor unfreiwilliger Rauchbelastung sind vielerorts sehr weitreichende Einschränkungen entstanden. Gerade deshalb sollten wir uns davor hüten, jede Auseinandersetzung mit Rauch automatisch als Angriff auf unsere gesamte Genusskultur zu verstehen. Umgekehrt darf aber auch aus dem berechtigten Wunsch nach Nichtraucherschutz kein Freibrief werden, Raucherinnen und Raucher bei jeder Gelegenheit zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren. Denn zwischen einem gelegentlichen Cigarrenraucher auf dem eigenen Grundstück und einer erheblichen, dauerhaften Rauchbelastung für andere Menschen besteht ein erheblicher Unterschied.

Was gilt für Balkon und Terrasse? Was ist erlaubt – und wo liegen die Grenzen?
Grundsätzlich gehört das Rauchen zunächst zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung beziehungsweise der dazugehörigen Außenbereiche. Das bedeutet allerdings nicht, dass dieses Recht grenzenlos wäre. Dringt Tabakrauch regelmäßig und erheblich in die Wohnung eines Nachbarn ein, kann dies rechtlich als unzulässige Immission bewertet werden. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt, dass bei der Beurteilung die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Maßgeblich können unter anderem Häufigkeit, Dauer und Intensität des Rauchens sowie die baulichen Verhältnisse sein.

Was ist jetzt, wenn der Nachbar ein Anti-Raucher (wahrscheinlich gestutzter Ex-Zigarettenpaffer) ist?
Ein gelegentliches Rauchen auf dem eigenen Balkon wird nicht automatisch zur Rechtsverletzung. Anders kann es aussehen, wenn über längere Zeiträume täglich erhebliche Rauchmengen in angrenzende Wohn- oder Schlafräume gelangen.

Gegenseitige Rücksichtnahme statt Frontenbildung
Für uns Genussraucher bedeutet das: Wir sollten unser Recht auf Genuss selbstbewusst vertreten – aber ebenso selbstverständlich Rücksicht auf andere nehmen. Wer eine Cigarre genießt, kann beispielsweise auf Windrichtung, Tageszeit und die unmittelbare Nähe zu Nachbarwohnungen achten. Und wer sich durch Rauch gestört fühlt, sollte zunächst das Gespräch suchen, bevor aus einem nachbarschaftlichen Konflikt eine juristische oder behördliche Auseinandersetzung wird. Hier wird von Nichtrauchern mehrheitlich der „Gedankenaustausch“ zur Konfliktzone ausgeweitet – Vorsicht Falle.

Mein Appell
Cigarrenraucher sind rücksichtvolle Genießer, ich kenne keine anderen. Was wir brauchen, ist Sachlichkeit statt Denunziation, Gespräch statt Eskalation und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Die Cigarre gehört zu einer jahrhundertealten Genuss- und Handwerkskultur. Wir dürfen sie (auch die Tabakpfeife) nicht verstecken. Wir sollten aber ebenso wenig erwarten, dass andere Menschen jede Rauchentwicklung ungefragt hinnehmen müssen. Genussraucher dürfen selbstbewusst auftreten, die eigenen Rechte kennen, Rücksicht nehmen – und sich bei Auseinandersetzungen nicht einschüchtern lassen. Denn guter Genuss und gutes Miteinander schließen einander nicht aus.

Und jetzt: Zu Dir oder zu mir?
Bleiben wir unter smokersplanet-Genießern und tauschen uns aus. Wir haben Anfragen mehrerer Leser, die sich von Nachbarn angegriffen fühlen – teilweise auf der untersten Sprosse des Intellekts. Zuletzt hat sich ein Leser aus dem Zabergäu (Klein-Italien von Württemberg) zu Wort gemeldet, der mit „toter“ Pfeife zum Ärgernis der Nachbarin auf der Straße wurde. Schreiben Sie uns unter welcome@smokerspress.de Ihre Konfliktsituation. Wir vermitteln unter Gleichgesinnten.

Ansonsten ist klar: Wir bleiben stark, frönen dem Genuss und leben das Leben
Ihr
Ihr/Euer
Klaus Peter Will