Irre: Schotten schlagen Schwaben im Whiskykrieg

Schwäbischer Whisky darf nicht Glen heißen

(pm/sp) Whisky berauscht weltweit. Besonders bekannt ist der aus Schottland. So ist die Begrifflichkeit Scotch auch markenrechtlich geschützt. Viele der hochprozentigen Tropfen tragen zudem den Namensbestandteil Glen. Und auch der darf nur für Spirituosen aus dem Norden Großbritanniens verwendet werden, entscheidet ein Gericht.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine Entscheidung getroffen: Ein nahe Stuttgart gebrannter Whisky namens Glen Buchenbach darf nicht länger so heißen. Denn mit dem Namensbestandteil Glen werde die besonders geschützte geografische Angabe Scotch beeinträchtigt. Ungeachtet der übrigen Angaben auf dem Etikett könne der Ausdruck bei den Verbrauchern nämlich die unzutreffende Vorstellung eines Zusammenhangs mit dieser eingetragenen geografischen Angabe hervorrufen und sie somit über die Herkunft des fraglichen Whiskys in die Irre führen. Laut Urteil wird durch die EU-Spirituosenverordnung nicht nur die direkte Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung geschützt, sondern auch angrenzende irreführende Bezeichnungen. Dabei sei auf das einzelne Wort abzustellen, nicht auf den Gesamteindruck des Produkts.

Das Wort Whisky leitet sich vom schottisch-gälischen „uisge beatha“ ab und bedeutet „Wasser des Lebens“. Was derart vielversprechend klingt, weckt natürlich Begehren – bei Trinkern und Herstellern. Und so ist der Begriff „Scotch Whisky“ auch rechtlich geschützt. Viele der berauschenden Tropfen aus Schottland tragen zudem das gälische Wort Glen in ihrem Namen, was so viel wie schmales Tal bedeutet. Berge und Täler gibt es allerdings auch in Baden-Württemberg. Und da sind sicherlich auch einige schmale darunter.

Konsequenterweise nannte ein Whisky-Hersteller aus dem schwäbischen Buchenbachtal sein Produkt Glen Buchenbach. Was allerdings die Scotch Whisky Association, eine Interessenvertretung der schottischen Whiskybranche, auf den Plan rief. Die ist der Ansicht, dass die Verwendung des Ausdrucks Glen für den fraglichen deutschen Whisky die eingetragene geografische Angabe Scotch Whisky beeinträchtigt.

Nachdem sich bereits 2018 der Europäische Gerichtshof mit der Klage beschäftigen musste, wurde diese dann an die deutsche Justiz zurückgeschickt. Vom LG war deshalb zu klären, ob ein „normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher“ an die geschützte Angabe „Scotch Whisky“ denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem nicht geschützten Namensteil Glen vor sich habe.

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