Nicht mit uns: BfTG reicht Verfassungsbeschwerde ein

E-Zigaretten-Branchenbündnis zieht vor das Bundesverfassungsgericht

(pm/sp) Wegen anstehender Steuererhöhungen ziehen Hersteller und Händler von E-Zigaretten vor das Bundesverfassungsgericht. Die Einbeziehung in die Tabaksteuer sei unverhältnismäßig, da das Schadenspotenzial der E-Zigaretten viel geringer sei als das von herkömmlichen Glimmstängeln, sagte der Vorsitzende des Bündnisses für Tabakfreien Genuss, Dustin Dahlmann, der dpa. Das Tabaksteuergesetz sei verfassungswidrig. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde habe man kürzlich beim BVG eingereicht. Nun heißt es abwarten: Womöglich erst 2023 wird das Gericht entscheiden, ob die Beschwerde angenommen wird.

Stein des Anstoßes ist die im vergangenen Jahr abgeschlossene Tabaksteuerreform. Das Gesetz sieht für gewöhnliche Zigaretten eher moderate Steuererhöhungen vor. Für E-Zigaretten geht es hingegen steil nach oben: Bisher fiel beim Kauf von Geräten und Liquids nur Mehrwertsteuer an, nun kommt noch die Tabaksteuer hinzu. In mehreren Stufen steigt die Tabaksteuer an: Ab dem 1. Juli sind es 16 Cent pro Milliliter Liquid, bis 2026 erhöht sich die Steuer schrittweise auf 32 Cent. Nach Berechnung des Branchenbündnisses verteuert sich dadurch ein 10-Milliliter-Liquid von den derzeit üblichen 4,95 Euro auf 8,76 Euro – dies unter der Annahme, dass Hersteller und Händler auf gleichbleibende Netto-Einkünfte setzen. Das wäre eine steuerbedingte Preissteigerung von 77 Prozent. Das Branchenbündnis hofft darauf, dass es die schrittweisen Erhöhungen in den kommenden Jahren verhindern oder zumindest abschwächen kann.

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