Neue Regelungen für den Wein per Gesetz?

Weg für deutliche Qualitätsangaben soll geebnet werden

(pm/sp) Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) will dem Kabinett den Entwurf für ein neues Weingesetz vorlegen, das den Weg für klare Qualitätsangaben ebnen soll. Ziele der Novelle sind nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums vom Dienstag bessere Vermarktungschancen für die deutschen Winzer und mehr Orientierung für die Verbraucher. Die Details werden in einer neuen Weinverordnung geregelt, die zusammen mit dem Weingesetz nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Dezember in Kraft treten könnte. Der Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, folgt dem Grundsatz: „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“. Die kleinste geografische Angabe ist die einer bestimmten Weinbergslage, dann folgt die Ortsangabe vor dem Namen des Weinguts, das Lagen in verschiedenen Orten haben kann. Diese Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits eingeführt nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP).

Das neue Weingesetz passt das deutsche Recht den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen „geschützten Ursprungsbezeichnungen“ (g.U.) – das ist etwa die Verbindung eines Ortsnamens mit der Bezeichnung einer Weinbergslage – und den weiter gefassten „geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.) – das kann etwa der Name eines Anbaugebiets wie der Pfalz sein.

Für die endgültige Fassung der Weinverordnung sind einige Streitpunkte wie der Umgang mit Großlagen dem Vernehmen nach noch nicht endgültig geklärt. Großlagen tragen Bezeichnungen, die wie eine Einzellage aussehen, aber ganz verschiedene Weinberge umfassen. So kommt etwa der Moselwein „Piesporter Michelsberg“ aus 37 Einzellagen in neun verschiedenen Gemeinden. Bei Weinen solcher Großlagen soll künftig der Ortsname nicht mehr auftauchen. Die Details sollen noch in Gesprächen mit Weinbauverbänden geklärt werden.

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