Klassischer Kautabak bleibt legal

„Oliver Twist“ ist und bleibt auf der sicheren Seite

(pm/sp) Derzeit besteht bei einigen Händlern und Konsumenten eine gewisse Unsicherheit bei der Verwendung unseres traditionellen Kautabakproduktes „Oliver Twist“. Die Sorge, dass dieses Produkt nicht mehr verkehrsfähig oder gar illegal sei ist vollkommen unbegründet. Traditionell hergestellter Kautabak erfüllt alle rechtlichen Anforderungen in Deutschland und der Europäischen Union und bleibt legal.

Rechtliche Grundlage

Nach Art. 17 der Richtlinie 2014/40/EU verbieten die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch. Von dem Verbot ist durch die Begriffsbestimmung in Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2014/40/EU eine Ausnahme für Erzeugnisse vorgesehen, die zum Inhalieren oder Kauen bestimmt sind. Kautabak ist damit von dem in Art. 17 der Richtlinie 2014/40/EU enthaltenen Verbot nicht erfasst. Er ist in Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 2014/40/EU als rauchloses Tabakerzeugnis definiert, das ausschließlich zum Kauen bestimmt ist.

Weitere Infos erhalten Sie auf Nachfrage beim Deutschland-Distributor Kohlhase & Kopp in Rellingen.

https://kohlhase-kopp.com