Jan Mücke (DZV): Stellungnahme zu den Absatzzahlen des 1. Quartals 2019 und dem Track & Trace-Termindruck

Der Geschäftsführer des Deutscher Zigarettenverband e.V. erklärt die aktuelle Entwicklung

(pm/sp) Der Zigarettenabsatz im 1. Quartal 2019 liegt laut der aktuellen Statistik des Bundesamtes für Statistik um 10,6 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Auch beim Feinschnitt stieg der Absatz um 7,4 Prozent an. Jan Mücke (Geschäftsführer DZV) erklärt dazu: „Dieser leichte Anstieg resultiert aus der Vorproduktion im Vorfeld der Umstellung auf rückverfolgbare Tabakerzeugnisse und ist nicht durch eine verstärkte Konsumentennachfrage induziert.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU schreibt ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystems – Track & Trace (T&T) – vor, um den illegalen Handel von Tabakerzeugnissen entlang der legalen Lieferkette bis zur ersten Verkaufsstelle zu bekämpfen. Zigaretten- und Feinschnittpackungen dürfen ab dem 20. Mai 2019 nur noch mit einem individuellen Packungscode und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Packungen, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang abverkauft werden. Für sonstige Tabakerzeugnisse gilt diese Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.

Der Bundesrat hatte erst am 12. April 2019 der Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung über technischen Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems sowie Bestimmungen zu Datenspeicherungsverträgen und damit den notwendigen Anpassungen im Tabakerzeugnisgesetz bzw. der Tabakerzeugnisverordnung zugestimmt.

„Nach wie vor stehen alle Beteiligten unter einem enormen Zeitdruck“, so Jan Mücke, Geschäftsführer des DZV, „auch wenn die Bundesdruckerei als nationale Ausgabestelle für die Codes jetzt endlich benannt werden kann. Es ist aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und kurzfristigen Änderungswünschen der EU-Kommission an der Codestruktur für Track & Trace-Codes noch nicht sicher, ob die technische Implementierung bis zum 20. Mai reibungslos erfolgen wird.“

Der individuelle Packungscode muss für deutsche Zigaretten- und Feinschnittprodukte von einer unabhängigen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, bezogen werden. Zudem müssen sich alle Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette bei der Bundesdruckerei registrieren lassen. Neben den Herstellern und Importeuren sind das 90.000 Händler mit bis zu 400.000 Standorten in Deutschland. Alle Daten müssen in eine von der EU-Kommission benannte, unabhängige EU-weite Datenbank gemeldet werden, die aber erst am 10. Mai 2019 an den Start gehen kann.

„Von Seiten der Industrie sind alle notwendigen Anstrengungen unternommen worden, damit die Hersteller ab dem 20. Mai 2019 T&T fähig sind“, betont Jan Mücke. Die Bundesdruckerei wollte ursprünglich mindestens sechs Wochen vor dem 20. Mai 2019 mit der Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des EU-weiten Datenbankbetreibers abhängig. Die gleichen Probleme stellen sich nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Staaten.“

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

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