DZV-Schulungsprogramm ausgezeichnet

Anerkennung der DZV-Bemühungen im Jugendschutz

(pm/sp) Das Schulungsprogramm zum „Jugendschutz im Handel“ wurde aktuell mit einem Preis der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien e.V. im Rahmen der diesjährigen Festveranstaltung zur Verleihung des Comenius-EduMedia-Award 2019 ausgezeichnet. Die Jury der GPI hatte zur Auszeichnungsveranstaltung in das Berliner CHAMÄLEON Theater geladen. Mit der Verleihung der Comenius-EduMedia-Auszeichnungen fördert die GPI pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende digitale Bildungsmedien, in diesem Jahr bereits zum 24. Mal.

Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), nahm die Auszeichnung mit dem Comenius-EduMedia-Siegel dankend entgegen. „Wir freuen uns ganz besonders über diese Anerkennung unserer Bemühungen im Jugendschutz. Diese Auszeichnung ist einmal mehr Beweis dafür, dass ein Tabakwerbeverbot mit dem Jugendschutz jedenfalls nicht begründet werden kann.“ Mücke kritisierte damit die erst gestern von Bundeskanzlerin Merkel geäußerte Verbotsforderung für Tabakwerbung. Statt einem Totalwerbeverbot sind effektive Selbstregulierung, gute Präventions- und Aufklärungsarbeit und die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes die richtigen Schritte. Dies wird in der Tabakwirtschaft schon seit Jahren angewandt, sichergestellt durch die Selbstregulierung der Branche im DZV-Werbekodex. Mit Erfolg: Kinder und Jugendliche in Deutschland konsumieren immer seltener Tabakprodukte. In den vergangenen 15 Jahren ging die Quote der Raucher unter den Zwölf- bis 17-Jährigen von 28 Prozentpunkte auf aktuell nur noch sieben Prozent zurück (Quelle: BZgA). „Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen wird am besten durch die strikte Einhaltung und strenge Kontrolle des Abgabeverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige erreicht – als Herstellerverband stellen wir uns der Verantwortung und leisten in enger Kooperation mit dem Handel dazu intensiv unseren Beitrag.“

Seit Januar 2019 ist das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E- Zigaretten-Handel“ unter http:// www.jugendschutz-handel.de online. Der Deutsche Zigarettenverband unterstützt damit den Handel und besonders Verkäuferinnen und Verkäufer kostenfrei und nachhaltig bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Das multimediale Lernprogramm bietet zahlreiche Praxisbeispiele und Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder e-Zigaretten käuflich erwerben wollen. Das Programm beinhaltet Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorgaben und hilft so bei der konsequenten Umsetzung des Jugendschutzes im Einzelhandel. Das circa 20minütige Training kann zeitlich und räumlich flexibel absolviert werden. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss sein persönliches Zertifikat. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben stehen zudem als Ausdruck für den Laden zum Download bereit. Auch für e-Zigaretten gelten seit 2016 die gleichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wie für traditionelle Tabakprodukte, der Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten. Die strenge Kontrolle des Mindestabgabealters beim Verkauf von e-Zigaretten sei ein entscheidender Faktor für die weitere Entwicklung dieses noch jungen Marktsegments, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke .Das Schulungsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) erstellt.

http://www.zigarettenverband.de